Für elektronische Geschäftspost gelten seit 1.1.2007 neue Pflichtangaben
Wie vielfach in der Presse berichtet wird, kennen bisher wenige Nutzer die neuen Impressumsregeln für geschäftliche Emails.Seit dem 1. Januar 2007 müssen Emails
die gleichen Bestandteile beinhaltet sein, wie Sie schon lange für Geschäftsbriefe vorgeschrieben sind.
Zu den Pflichtangaben zählen u.a. Name, Rechtsform und Sitz der Firma, das zuständige Registergericht sowie die Handelsregisternummer.
Es wird befürchtet das sich professionelle Abmahner darauf stürzen werden.
Also besser gelich ändern.
Mehr Info u.a. unter http://www.contentmanager.de/magazin/news_h22420_impressumpflicht_fuer_e-mails.html
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